Was ist die Pflegebox?
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung kostenloser Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auf die gesetzlich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege Anspruch haben. Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Verbrauchsprodukte von bis zu 42 € pro Monat – für Versicherte vollständig zuzahlungsfrei und ohne ärztliches Rezept.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind alltägliche Hygiene- und Schutzprodukte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht und aufgebraucht werden. Sie schützen die pflegebedürftige Person und die pflegenden Angehörigen, sichern die Hygiene und erleichtern den Pflegealltag spürbar. Im Volksmund heißt diese Versorgung „Pflegebox" oder „Pflegehilfsmittelbox".
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – einfach erklärt
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach Produktgruppe 54 (PG 54) des Hilfsmittelverzeichnisses gehören unter anderem:
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Einmalhandschuhe (unsteril) zum hygienischen Schutz bei der Pflege
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Händedesinfektionsmittel und Desinfektionstücher
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Flächendesinfektionsmittel für Oberflächen und Pflegehilfen
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Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch (saugende Unterlagen)
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Schutzschürzen sowie Mund-Nasen-Schutz / FFP2-Masken
Nicht enthalten sind technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl – diese werden separat beantragt und meist leihweise gestellt.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026?
Die gesetzliche Pflegehilfsmittel-Pauschale beträgt 2026 weiterhin 42 € pro Monat. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 40 € auf 42 € angehoben. Wichtig: Die Pflegekasse rechnet keine festen Einzelpreise ab, sondern übernimmt die Kosten der ausgewählten Verbrauchsprodukte bis zur Höchstgrenze von 42 €. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und sind nicht übertragbar – deshalb lohnt es sich, den Anspruch jeden Monat zu nutzen.
Das ist in Ihrer SeniPax-Pflegebox – originale HARTMANN-Markenqualität
SeniPax liefert die originale Pflegebox mit echten Markenprodukten von HARTMANN, BODE und Schülke – statt namenloser No-Name-Ware, wie sie viele Anbieter verschicken. Als präqualifizierter Fachhändler (PG 54) und autorisierter HARTMANN-Partner stehen wir für geprüfte Qualität, die in Kliniken und der professionellen Pflege täglich im Einsatz ist.
Der Box-Inhalt im Überblick
Händedesinfektion
Sterillium® Pure
Der etablierte Marktstandard zur hygienischen Händedesinfektion – parfümfrei und dermatologisch getestet, gut verträglich auch bei häufiger Anwendung. Schützt pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zuverlässig vor der Übertragung von Keimen.
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Hände & Flächen
Sterillium® 2in1 wipes
Desinfektionstücher für Hände und Flächen – ideal für unterwegs und für die schnelle Zwischendesinfektion am Pflegeplatz. Einzeln entnehmbar, sofort einsatzbereit, ohne zusätzliche Spender.
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Flächendesinfektion
Bacillol® Tissues
Schnelle Flächendesinfektion für Nachttisch, Pflegehilfen, Toilettenstuhl & Co. Alkoholbasiert mit breitem Wirkungsspektrum und kurzer Einwirkzeit – griffbereit in der praktischen Spenderdose.
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Bettschutz
MoliCare® Bettschutzunterlagen
Saugstarker Einweg-Bettschutz für Bett und Sitzgelegenheiten. Hält Matratze und Polster trocken und hygienisch, schützt vor Auslaufen und reduziert den Wäscheaufwand spürbar.
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Schutzkleidung
Vala® Schürzen (+ Lätzchen)
Einweg-Schutzschürzen von HARTMANN schützen die Kleidung bei Körperpflege, Umlagern und Mahlzeiten. Essenslätzchen liefern wir als praktische Zugabe.
Wird über die Pflegebox geliefert.
Zusatzprodukt
Schülke Primasept® wash
Antimikrobielle Waschlotion für die schonende Reinigung von Händen und Haut bei erhöhtem Hygienebedarf. Anwendung nach Anweisung der Pflegefachkraft oder des Arztes.
Hinweis: Durch begrenzt viruzider Wirksamkeit Bestandteil der kostenlosen 42-€-Pauschale → siehe Abschnitt unten.
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Weitere passende Produkte finden Sie in unseren Sortimenten Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Desinfektionstücher und Einweghandschuhe.
Warum originale HARTMANN-Markenprodukte in der häuslichen Pflege wichtig sind
In der häuslichen Pflege sind Hygieneprodukte keine Nebensache – sie kommen täglich am Menschen zum Einsatz. Markenqualität von HARTMANN bietet hier handfeste Vorteile gegenüber beliebiger Billigware:
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Geprüfte Wirksamkeit: Sterillium® und Bacillol® sind seit Jahrzehnten in Kliniken und der professionellen Pflege etabliert – ihre Wirksamkeit ist dokumentiert und verlässlich.
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Hautverträglichkeit für empfindliche Seniorenhaut: Ältere und pflegebedürftige Haut ist dünn und reizempfindlich. Dermatologisch getestete Produkte beugen Hautirritationen vor – No-Name-Ware oft nicht.
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Sicherheit für Pflegende: Wer täglich pflegt, ist auf zuverlässigen Infektionsschutz angewiesen. Markenprodukte mit klarem Wirkprofil schaffen hier Vertrauen.
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Saugstärke, die zählt: MoliCare®-Bettschutz hält dicht, wo dünne Billigvliese durchlässig werden – das schützt Matratze, Haut und Nachtruhe.
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Transparenz & Herkunft: Bei uns wissen Sie immer, welche Marke geliefert wird. Kein anonymes Wechselsortiment, sondern Produkte namhafter Hersteller.
Original-HARTMANN-Box vs. No-Name-Box
Der Preis ist für Sie in beiden Fällen 0 € – die Pflegekasse zahlt. Der Unterschied liegt in dem, was tatsächlich an Ihre Tür kommt:
| Merkmal |
Originale HARTMANN-Pflegebox (SeniPax) |
No-Name-Box (viele Anbieter) |
| Händedesinfektion |
Sterillium® – in Klinik & Pflege etabliert |
namenlose Standardware |
| Flächendesinfektion |
Bacillol® – schnell, breites Wirkspektrum |
einfache Reinigungsmittel |
| Bettschutz |
MoliCare® – saugstark, hautfreundlich |
dünne Billigvliese |
| Hautverträglichkeit |
auf empfindliche Haut abgestimmt |
häufig nicht dokumentiert |
| Markentransparenz |
Hersteller klar benannt |
oft wechselndes No-Name-Sortiment |
| Fachhandel & Zulassung |
präqualifiziert (PG 54), DIMDI-registriert |
unklar |
| Ihr Preis |
0 € über die Pflegekasse |
0 € – aber geringere Qualität |
Pflegebox beantragen – in 3 Schritten
Der Antrag dauert weniger als eine Minute. Die komplette Abwicklung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir über unseren Pflegebox-Service – Sie strecken keinen Cent vor.
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Pflegegrad prüfen
Ein anerkannter Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege genügen. Noch kein Pflegegrad? Beantragen Sie ihn zuerst bei Ihrer Pflegekasse.
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Antrag stellen
Online in unter einer Minute ausfüllen. Wir holen die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnen direkt ab.
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Monatlich beliefert werden
Ihre individuell zusammengestellte Pflegebox kommt jeden Monat kostenfrei nach Hause – pünktlich und zuverlässig.
Welche Krankenkasse zahlt die Pflegebox?
Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse – sie ist organisatorisch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt. Unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Sie versichert sind, übernimmt die zugehörige Pflegekasse die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Das gilt für alle gesetzlichen Kassen, darunter:
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AOK (alle Regionen: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland/Hamburg, Nordost, Niedersachsen, PLUS, Hessen, NordWest, Bremen/Bremerhaven, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen-Anhalt)
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
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KKH Kaufmännische Krankenkasse
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hkk Krankenkasse
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IKK (IKK classic, IKK Südwest, IKK gesund plus, IKK Nord)
- BIG direkt gesund
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Knappschaft (KBS)
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Betriebskrankenkassen (BKK) – z. B. BKK VBU, mhplus BKK, BKK firmus, Bahn-BKK, Audi BKK, Bosch BKK, Salus BKK, Continentale BKK
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Landwirtschaftliche Pflegekasse (SVLFG)
Sind Sie privat pflegeversichert, läuft die Erstattung über Ihre private Pflegeversicherung (z. B. nach Begutachtung durch MEDICPROOF). Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Kasse.
Eckdaten zur Pflegehilfsmittel-Pauschale auf einen Blick
| Monatliche Pauschale |
bis zu 42 € pro Monat (Stand 2026) |
| Rechtsgrundlage |
§ 40 Abs. 2 SGB XI |
| Produktgruppe |
PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Kostenträger |
Pflegekasse (Teil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) |
| Voraussetzung |
anerkannter Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege |
| Ärztliches Rezept nötig? |
Nein – nur ein Antrag bei der Pflegekasse |
| Eigenanteil |
0 € bis zur Pauschalgrenze von 42 € |
| Übertragbarkeit |
nicht möglich – nicht genutzter Betrag verfällt monatlich |
| Antrag & Abrechnung |
über SeniPax / Pflegebox-Direkt, direkt mit der Pflegekasse |
Pflegehilfsmittel (PG 54) und Inkontinenzhilfen (PG 15) richtig unterscheiden
Häufig verwechselt: Die kostenlose Pflegebox (PG 54) ist nicht dasselbe wie aufsaugende Inkontinenzhilfen. Diese gehören zur Produktgruppe 15, werden von der Krankenkasse getragen und benötigen ein ärztliches Rezept.
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PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) |
PG 15 – aufsaugende Inkontinenzhilfen |
| Beispiele |
Einmalhandschuhe, Hände-/Flächendesinfektion, Einweg-Bettschutz, Schürzen, Mundschutz |
Inkontinenzeinlagen, -vorlagen, Pants, Windeln für Erwachsene |
| Kostenträger |
Pflegekasse (§ 40 SGB XI) |
Krankenkasse (§ 33 SGB V) |
| Voraussetzung |
Pflegegrad ab 1, häusliche Pflege |
ärztliche Diagnose |
| Rezept nötig? |
Nein |
Ja |
| Leistung |
Pauschale bis 42 €/Monat |
Versorgung je nach Kasse & Bedarf |
Sie suchen aufsaugende Inkontinenzprodukte (PG 15)? Diese finden Sie im Sortiment Inkontinenz – z. B. Inkontinenzeinlagen und Inkontinenzvorlagen.
Schülke Primasept® wash – antimikrobielle Waschlotion (Zusatzprodukt)
Primasept® wash ist Bestandteil der kostenlosen 42-€-Pauschale. Es handelt sich um eine antimikrobielle Waschlotion zur Reinigung von Händen und Haut bei erhöhtem Hygienebedarf. Waschlotionen zählen in der Regel nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (PG 54), sondern sind Selbstzahler-Produkte. Primasept wash allerdings ist dadurch, dass es Begrenzt Viruzid ist, ein Desinfektionsmittel, somit über die 42€ Pauschale abrechenbar.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Was ist die Pflegebox?
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung kostenloser Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben darauf nach § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch – die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € pro Monat.
Wer hat Anspruch auf die kostenlose Pflegebox?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt wird. Es gibt keine Einkommensprüfung. Wer vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch – dort stellt die Einrichtung die Hilfsmittel.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026?
2026 beträgt die Pauschale weiterhin 42 € pro Monat. Sie wurde zum 1. Januar 2025 von 40 € auf 42 € angehoben. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verbrauchsprodukte bis zu dieser Höchstgrenze.
Was kostet mich die Pflegebox?
Nichts. Innerhalb der Pauschale von 42 € pro Monat ist die Pflegebox für Versicherte vollständig kostenfrei. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen keinen Eigenanteil und strecken nichts vor.
Brauche ich ein ärztliches Rezept?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) ist kein Rezept nötig – es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Anders bei aufsaugenden Inkontinenzhilfen (PG 15): Dafür ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Welche Krankenkasse bzahlt die Pflegebox?
Die Pflegekasse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Kosten – egal ob AOK, TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, IKK, Knappschaft oder eine BKK. Jede gesetzliche Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse, die die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt.
Was ist in der SeniPax-Pflegebox enthalten?
Originale Markenprodukte statt No-Name: Sterillium® Händedesinfektion, Sterillium® 2in1-Desinfektionstücher, Bacillol® Flächendesinfektionstücher, MoliCare® Bettschutzunterlagen sowie Vala® Schürzen mit Lätzchen. Die Box stellen Sie individuell zusammen. Primasept® wash ist als Zusatzprodukt ebenfalls zu bekommen.
Wie beantrage ich die Pflegebox?
In drei Schritten: Pflegegrad prüfen, Antrag online stellen, monatlich beliefert werden. Den Antrag füllen Sie in unter einer Minute aus – wir holen die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnen direkt ab. Jetzt unter antrag.pflegebox-direkt.de starten.
Worin unterscheiden sich Pflegehilfsmittel (PG 54) und Inkontinenzhilfen (PG 15)?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) zahlt die Pflegekasse ohne Rezept als Pauschale bis 42 €/Monat. Aufsaugende Inkontinenzhilfen wie Einlagen, Vorlagen oder Pants (PG 15) zahlt die Krankenkasse und benötigen eine ärztliche Verordnung. Beides sind getrennte Leistungen.
Verfällt die Pauschale, wenn ich sie nicht nutze?
Ja. Der monatliche Anspruch verfällt am Monatsende und kann weder angespart noch in andere Monate übertragen werden. Deshalb lohnt sich ein Abo: Einmal beantragen, danach kommt die Box automatisch jeden Monat.
Ist die Schülke Primasept® wash Teil der kostenlosen Box?
Ja. Primasept® wash ist eine antimikrobielle Waschlotion und durch die Biozid-Zulassund ist es in Desinfektionsmittel - somit voll über die Pauschale zu bekommen.
Angaben ohne Gewähr – bitte stimmen Sie Ihren konkreten Anspruch mit Ihrer Pflegekasse ab. Stand der Pauschale: 2026 (42 €/Monat). Die geplante Pflegereform (PNOG) kann die Leistung künftig verändern; bis zu einer Gesetzesänderung gilt § 40 Abs. 2 SGB XI in der bisherigen Fassung.