Pflegereform 2027: Warnsignale beim Entlastungsbudget

  • , Von SeniPax Fachredaktion
  • 20 min Lesezeit

Vor einer Woche haben wir über die geplante Pflegereform 2027 berichtet – mit der Hoffnung, dass alles transparenter und vereinfachter wird. Heute müssen wir klar aussprechen: Der Referentenentwurf birgt erhebliche Gefahren, die man nicht einfach ignorieren darf. Eine kritische Analyse der aktuellen Pläne zeigt: Was die Bundesregierung als Vereinfachung verkauft, könnte zur Infektionsfalle für Millionen Pflegebedürftige werden.

Das Versprechen klingt gut – die Realität ist problematisch

Die Idee hinter dem Entlastungsbudget ist nicht falsch: Statt verschiedener separater Leistungen soll es ein einziger Pauschalbetrag geben, den Pflegebedürftige flexibel einsetzen können. Klingt modern, klingt gerecht. Aber: Die Pläne sehen vor, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – also Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz – aus dem bisherigen separaten Leistungsanspruch (§ 40 SGB XI) herauszunehmen und ins Entlastungsbudget zu überführen.

Das ist nicht einfach eine Umstrukturierung. Das ist eine Leistungsverschlechterung mit Konsequenzen.

Warum das Entlastungsbudget zum Infektionsrisiko wird

Der strukturelle Zielkonflikt

Stellt Euch vor: Eine 76-jährige Rentnerin mit Diabetes und beginnender Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2) erhält ein Entlastungsbudget von beispielsweise 500–600 Euro monatlich. Dieses Geld soll für alles reichen: Haushaltshilfen, Betreuung, Verhinderungspflege – und neuerdings auch Infektionsschutzprodukte.

Was passiert in der Praxis?

Szenario 1: Realistisch

Die Rentnerin muss wählen. Lieber eine Haushaltshilfe zwei Stunden pro Woche oder Desinfektionsmittel und Handschuhe für die häusliche Pflege? Unter Druck werden die Infektionsschutzprodukte zurückgestellt – sie sind nicht „greifbar" wie eine Putzhilfe.

Szenario 2: Wahrscheinlich

Der pflegende Angehörige (meist ein überarbeiteter Sohn oder eine Tochter) verzichtet freiwillig auf die Handschuhe, weil er nicht verstanden hat, wie wichtig sie sind. Das Budgetdenken nimmt der Basishygiene die Zweckbindung.

Das ist genau das Problem, das die BVMed (Bundesverband Medizintechnologie) in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf anprangert – und wir stimmen vollständig zu.

Prävention wird unsichtbar – bis die Infektion kommt

Infektionen entstehen nicht sichtbar. Eine Wundinfektion entwickelt sich über Tage. Ein Magen-Darm-Virus breitet sich aus, bevor man merkt, dass man nicht ausreichend desinfiziert hat.

Das ist das Kernproblem: Präventive Maßnahmen funktionieren durch das, was nicht passiert. Wenn eine Infektion ausbleibt, sieht das im Alltag aus, als hätte man die Desinfektionsmittel gar nicht gebraucht. Das macht es psychologisch unmöglich, Infektionsschutz im Wettbewerb um ein begrenztes Budget zu priorisieren.

💡 Vergleich: In der professionellen Pflege ist das undenkbar. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es KRINKO/RKI-Standards – nicht optional, sondern zwingend. Warum sollte die häusliche Pflege weniger streng sein?

Die doppelte Ungerechtigkeit für Pflegegrad 1

Hier wird es wirklich kritisch: Der Entwurf sieht vor, dass das Entlastungsbudget nur ab Pflegegrad 2 vorgesehen ist.

Das bedeutet: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 – oft am Anfang ihres Pflegeprozesses – verlieren komplett den Zugang zu Infektionsschutzprodukten.

Aber wer braucht Basishygiene besonders?

  • Gerade Patienten im frühen Stadium ihrer Pflegebedürftigkeit, wenn der Gesundheitszustand noch fragil ist
  • Menschen mit Diabetes und chronischen Wunden (auch mit Pflegegrad 1!)
  • Personen, bei denen Infektionen zu schneller Verschlechterung führen können

Ohne Infektionsschutz in dieser Phase werden diese Menschen schneller in höhere Pflegegrade rutschen – das Gegenteil von dem, was die Reform angeblich erreichen soll (Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern).

Hinweis: Laut BVMed-Fachbericht können Patienten mit Pflegegrad 1 bereits erhöhte Infektionsrisiken haben. Eine Einteilung nur nach Pflegegrad statt nach tatsächlichem Bedarf ist medizinisch nicht haltbar.

Transparenz, die zu Betrug führt

Jetzt kommen wir zum wirklich hässlichen Punkt: Wenn alles in einem Pauschalbudget zusammengefasst wird, kann niemand mehr nachvollziehen, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde.

Das klingt zunächst praktisch („weniger Bürokratie"), schafft aber massive Probleme:

Das Transparenz-Paradoxon

Die Bundesregierung argumentiert: Weniger Kontrolle, weniger Verwaltung, mehr Flexibilität. Aber:

❓ Frage 1

Wie soll die Krankenkasse überprüfen, ob das Budget tatsächlich für Pflege verwendet wurde?

❓ Frage 2

Wie soll verhindert werden, dass Angehörige das Geld für andere Zwecke nutzen?

❓ Frage 3

Wie dokumentieren wir, dass Infektionsschutzmaßnahmen überhaupt stattgefunden haben?

Das Betrugspotenzial ist real

Stellt Euch folgendes Szenario vor:

Eine Person bezieht Grundsicherung UND hat Pflegegrad mit Entlastungsbudget. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kassiert das Entlastungsbudget und gibt an, damit Haushaltshilfen zu bezahlen – kann aber nicht nachgewiesen werden.
  2. Sie nutzt das Budget für andere Zwecke und meldet dies dem Amt nicht.

Unter dem alten System war dies schwerer: Wenn Desinfektionsmittel zweckgebunden waren, war die Versorgungskette transparent. Jetzt ist es eine Geldleistung – und Geld hinterlässt keine Nachweise in Apotheken- oder Sanitätshausrechnungen.

Das ist nicht „weniger Betrug" – das ist mehr Betrugspotenzial bei gleichzeitig weniger Kontrollmöglichkeiten.

Was die BVMed-Stellungnahme verdeutlicht (und warum wir zustimmen)

Die BVMed hat auf Basis des Referentenentwurfs folgende konkrete Forderungen gestellt:

1. Beibehaltung eines separaten Sachleistungsanspruchs

Infektionsschutzprodukte dürfen nicht in einem pauschalen Budget aufgehen. Sie müssen zweckgebunden bleiben – nicht verhandelbar, nicht verschiebbar.

Warum? Eine 88%-Studie zeigt: Für die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen und Angehörigen ist Infektionsschutz ein essentieller Aspekt ihrer Pflegesituation. Ohne ihn verschlechtert sich der Gesundheitszustand nachweisbar.

2. Einbezug von Pflegegrad 1

Der Infektionsschutz muss ab Tag eins der Pflegebedürftigkeit verfügbar sein – nicht erst ab Pflegegrad 2.

3. Verbindliche Integration in die Pflegebegleitung

Die neue Pflegebegleitung (§ 7c) muss explizit:

  • Den Bedarf an Infektionsschutzprodukten feststellen
  • Die Angemessenheit der Versorgung überprüfen
  • Zu sachgerechter Anwendung beraten und anleiten
  • Den festgestellten Bedarf dokumentieren

Das sichert zumindest eine Kontrollschicht. Wobei es unserer Meinung nach, mittlerweile viele seriöse und erfahrene Anbieter von Pflegehilfsmitteln gibt, welche super beraten & das auch in Zukunft auch so weiter machen könnten, Es besteht also schon die Beratung zu den Infektionsschutzprodukten durch die etablierten Hilfsmittelanbieter, wofür eine weitere Baustelle aufreißen, wenn sich das schon etabliert hat und täglich Pflegebedürftige und Angehörige schon kompetent beraten werden?

4. Zielgerichtete Bekämpfung von Missbrauch

Nicht durch pauschale Leistungskürzung (das trifft nur die ehrlichen Anbieter und Betroffenen), sondern durch:

  • Spezifische Präqualifizierung für Leistungserbringer
  • Individuelle Bedarfsermittlung
  • Verbindliches Versorgungscontrolling
  • Konkrete weitreichende Sanktionen gegen unseriöse Anbieter sowie strafrechtliche Folgen für Missbrauch und Betrug.

Die ökonomische Falle: Sparzwang führt zu höheren Kosten

Das Ironie liegt darin, dass die Reform angeblich Kosten sparen soll, tatsächlich aber das Gegenteil eintritt:

Kostenfolgen vermeidbarer Infektionen

Eine aktuelle Studie zeigt: Die direkten Kosten hygieneassoziierten Infektionen in der häuslichen Pflege betragen etwa 6,1 Milliarden Euro pro Jahr.

Das sind nicht die Kosten der Infektionsschutzprodukte (die liegen bei wenigen Euro pro Monat pro Person). Das sind die Folgekosten:

Kostenposition Beispielkosten
Desinfektionsmittel (monatlich) 3–5 €
Ärztliche Behandlung einer Infektion 200–800 €
Krankenhausaufenthalt pro Tag 800–1.500 €
Gesamtkosten Hospitalisierung (5–14 Tage) 5.000–15.000 €

💡 Das Kernproblem: Ein Desinfektionsmittel kostet 3–5 Euro pro Monat. Eine einzelne Infektion, die zu einer Hospitalisierung führt, kostet 5.000–15.000 Euro. Das ist keine Sparmaßnahme. Das ist eine versteckte Kostenexplosion.

Was bedeutet das für Pflegedienste und Hilfsmittelanbieter?

Für Euer Business ist das eine doppelte Bedrohung:

1️⃣ Nachfrageeinbruch

Wenn Infektionsschutzprodukte in ein Pauschalbudget überführt werden, verliert Ihr als Anbieter die direkte Abrechnung. Pflegebedürftige werden weniger bestellen, weil die Gelder knapp sind. 

2️⃣ Kontrollverlust über Qualität

Wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Produkte tatsächlich verwendet werden, können Ihr keine Beratung mehr als Wettbewerbsvorteil nutzen. Die Produktauswahl wird zur Kostenfrage statt zur Qualitätsfrage.

3️⃣ Reputationsrisiko

Falls Infektionsschutz mangelhaft wird und zu Ausbrüchen führt – wer trägt die Verantwortung? Das ist unklar, und das ist gefährlich für alle beteiligten Parteien.

Was jetzt zu tun ist

Für pflegende Angehörige:

  • Jetzt dokumentieren: Notiert, welche Infektionsschutzprodukte Ihr derzeit nutzt und warum
  • Beratung einholen: Sprecht mit Eurer Pflegekasse und einem Hilfmittelanbieter über Eure konkreten Bedarfe
  • Beteiligung signalisieren: Schreibt an Eure Kranken- und Pflegekasse, dass Infektionsschutz für Euch essentiell ist
  • Bedarfsgerecht bestellen - Es gibt unzählige Anbieter, wo Ihr eure "Pflegeboxen" bedarfsgerecht zusammenstellen könnt, haltet euch an folgenden Grundsatz: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig." Macht euch nicht nicht Mittätern, wenn Ihr Hilfsmittelanbieter unterstützt, die euch auch Toilettenpapier anbieten!

Für Pflegedienste und Anbieter:

  • Fachkompetenz dokumentieren: Zeigt, dass Ihr nicht nur Produkte liefert, sondern Beratung und Sicherheit
  • Koalitionen bilden: Arbeitet mit der BVMed und anderen Verbänden zusammen
  • Policy-Input: Beteiligt euch an Stellungnahmen zum PNOG
  • Haltet euch an eure GKV-Verträge - Vergisst eure kostenlosen Medikamentendispenser als Anreize für eine Bestellung bei euch oder eure "Handcremes" & "Seifen", macht es vernünftig oder sucht euch was anderes.

Für Politiker und Entscheidungsträger:

  • Nehmen Sie die Fachverbände ernst: Die BVMed warnt nicht ohne Grund
  • Doppelbudget vermeiden: Infektionsschutz braucht eigene Finanzierung
  • Pflegegrad 1 inkludieren: Prävention funktioniert nur, wenn sie auch früh ansetzen kann

"Woran machen es die Politker eigentlich fest ob und im welchem Maße Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz niederigschwelig auf dem Markt zu erwerben sind, wenn Sie noch nicht einmal wissen, was ein 1 Liter Benzin kostet? Wieso beraten wir überhaupt täglich Pflegedienste & Altenheime zu Desinfektionsmitteln, wenn es doch so einfach ist?" - (Yasar Demir, Inhaber SeniPax e. K.)

Häufig gestellte Fragen zur Pflegereform 2027

1. Wird das Entlastungsbudget wirklich die Leistungen kürzen?

Nicht direkt – aber der strukturelle Zielkonflikt ist das Problem. Wenn Infektionsschutzprodukte in ein begrenztes Pauschalbudget überführt werden, werden sie psychologisch und praktisch deprioritiert. Das ist eine indirekte, aber sehr effektive Leistungskürzung.

2. Kann ich wirklich nicht mehr nachvollziehen, wofür das Entlastungsbudget verwendet wird?

Nein – das ist das zentrale Transparenz-Problem. Eine Geldleistung (Entlastungsbudget) lässt sich nicht wie eine Sachleistung (Apotheken-Abrechnung) dokumentieren. Das macht Kontrollmechanismen praktisch unmöglich und erhöht das Betrugspotenzial.

3. Was ist das Risiko für Betrug?

Wenn Pflegebedürftige oder Angehörige ein Pauschalbudget erhalten und niemandem beweisen müssen, wofür es verwendet wurde, entsteht Spielraum für Missbrauch. Kombiniert mit Grundsicherungsbezug entstehen potenzielle Doppeleinnahmen, die schwer zu kontrollieren sind.

4. Warum ist Pflegegrad 1 so kritisch?

Pflegegrad 1 ist der Einstiegspunkt. Menschen, die hier Infektionsschutz brauchen, sollen diesen Zugang völlig verlieren. Das führt zu früherem Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit und zu höheren Folgekosten – das Gegenteil von Prävention.

5. Was kann ich tun, um Infektionsschutz in meiner Pflegesituation zu sichern?
  • Dokumentiert den Bedarf jetzt, bevor die Reform kommt
  • Arbeitet mit einem Hilfmittelanbieter zusammen, der Euch individuell berät
  • Fordert schriftlich bei euerer Krankenkasse ein, dass Infektionsschutzprodukte auch unter dem neuen System verfügbar bleiben sollten.
  • Meldet euch, damit Eure Stimme gehört wird

Fazit: Transparenz ohne Qualitätssicherung ist gefährlich

Die Pflegereform 2027 enthält viele gute Ideen – die Pflegebegleitung ist ein wichtiger Schritt, die Digitalisierung ist notwendig. Aber der Plan, Infektionsschutzprodukte in ein pauschales Entlastungsbudget zu überführen, ist nicht zu Ende gedacht.

Was als Vereinfachung verkauft wird, wird zur Infektionsfalle. Was als Transparenz gerahmt wird, schafft neue Möglichkeiten für Betrug. Und was die Reform angeblich erreichen soll – Pflegebedürftigkeit vermeiden – wird durch den Wegfall präventiver Maßnahmen sabotiert.

Die BVMed hat recht: Infektionsschutz ist keine Kür, sondern Pflicht. Er darf nicht im Wettbewerb mit anderen Leistungen verlieren – und schon gar nicht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 komplett wegfallen.

Nächste Schritte: Wie Ihr mitgestalten könnt

👨👩👧 Für Angehörige

Nehmt Kontakt zu Eurer Krankenkasse auf und teilt Eure Bedenken mit. Dokumentiert Eure Infektionsschutzbedarfe.

🏥 Für Anbieter

Unterstützt Stellungnahmen der BVMed und zeigt Eure Fachkompetenz. Bildet Koalitionen mit anderen Anbietern.

📚 Mehr erfahren

Bleibt informiert in unserer Pflegereform 2027 Blog-Serie. Neue Artikel wöchentlich.

Die Bundesregierung hat die Chance, das noch zu korrigieren. Der Referentenentwurf ist nicht das letzte Wort. Aber die Zeit zum Handeln ist jetzt.

Dieser Artikel basiert auf:
• Stellungnahme des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 9. Juni 2026
• Studie „Hygiene in der häuslichen Pflege" (Obermann, K. & Glazinski, B.; 2026)
• Jahrelanger Expertise in der Medizinprodukte- und Pflegehilfsmittel-Branche

Stand: Juni 2026 – Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, sobald neue Entwicklungen vorliegen.

 


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