Pflegereform 2026/2027: Wird die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel abgeschafft?
Die Pflegereform 2026/2027 steht an. Im aktuellen Referentenentwurf deutet sich eine bedeutsame Veränderung an: Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die derzeit von der Pflegekasse bezahlt wird, könnte ihre Form grundlegend ändern. Für Millionen von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist das eine wichtige Frage. Wir erklären, was geplant ist, welche Auswirkungen das hätte – und warum der aktuelle Anspruch vorerst weiterbesteht.
📌 Wichtig zu wissen
Der Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Änderungen sind möglich. Derzeit besteht der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch weiter.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind alltägliche Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht und aufgebraucht werden. Sie unterstützen die Aufgaben von pflegenden Angehörigen und Pflegekräften – und tragen zu Sicherheit, Hygiene und Würde von Pflegebedürftigen bei.
Typische Produkte sind:
- Einmalhandschuhe (Nitril oder Vinyl) – für tägliche pflegerische Tätigkeiten
- Händedesinfektion – für Hygiene und Infektionsprävention
- Flächendesinfektion – zur Reinigung von Oberflächen und Pflegeräumen
- Mundschutz und FFP2-Masken – für Schutz bei Infektionsrisiko
- Schutzschürzen – zur Schutzkleidung während der Pflege
- Bettschutzeinlagen – für Hygiene und Schutz von Matratzen
Diese Produkte sind nicht optional – sie sind unverzichtbare Grundausstattung für sichere und hygienische häusliche Pflege.
Welche Leistungen gibt es aktuell?
Die rechtliche Grundlage ist § 40 Absatz 2 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Pflegeversicherung).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Leistung wird durch die Pflegekasse direkt bezahlt. Das bedeutet:
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Höhe | Bis 42 Euro monatlich |
| Leistungsart | Sachleistung (direkt Pflegekasse → Anbieter) |
| Zweckgebunden | Ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Zusätzlich zu anderen Leistungen | Ja – unabhängig von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld |
| Für wen | Pflegegrad 1–5 in häuslicher Pflege |
Viele Pflegebedürftige nutzen diesen Anspruch regelmäßig – oft via monatliche Pflegebox von Anbietern wie Pflegebox-Direkt (Demir Care GmbH) oder direkt über Apotheken und Online-Shops wie SeniPax.
Was plant die Pflegereform 2026/2027?
Der aktuelle Referentenentwurf zur Pflegereform sieht eine grundlegende Umgestaltung der Leistungsstruktur vor. Kernaussagen aus dem Entwurf:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen in ein neues Budgetsystem integriert werden
Der Entwurf plant die Schaffung von zwei neuen Budgets:
- Sachleistungsbudget (§ 36) – für professionelle Pflegeleistungen (Pflege durch Pflegedienste)
- Entlastungsbudget (§ 37) – für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen
Die bisherigen Leistungsausgaben – darunter die 42-Euro-Pauschale – sollen ausgabenneutral in diese neuen Budgets integriert werden.
Die Leistung würde keine eigenständige Leistung mehr sein
Das ist die kritische Stelle: Der Entwurf spricht ausdrücklich von der „Streichung der eigenständigen Leistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel". Das bedeutet:
- Pflegehilfsmittel würden nicht mehr als separater, garantierter Anspruch bestehen
- Sie würden stattdessen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert
- Der Budgetrahmen für alle Entlastungsleistungen würde gleich bleiben – aber die Leistungen müssen sich das Budget teilen
⚠️ Was das praktisch bedeutet
Heute: 42 Euro für Pflegehilfsmittel, zusätzlich zu anderen Leistungen.
Nach dem Entwurf: Pflegehilfsmittel konkurrieren mit anderen Unterstützungsleistungen um denselben Budget-Topf. Pflegebedürftige müssten wählen: Pflegehilfsmittel oder andere Hilfen?
Warum soll die Leistung geändert werden?
Das Bundesministerium für Gesundheit argumentiert mit mehreren Gründen:
1. Bürokratieabbau
Weniger separate Leistungen bedeuten weniger Verwaltungsaufwand – für Pflegekassen, Anbieter und Pflegebedürftige. Die aktuelle Struktur mit mehreren parallelen Leistungen gilt als komplex.
2. Vereinfachte Leistungsstruktur
Statt mehrerer eigenständiger Ansprüche würde es künftig Sammel-Budgets geben – ein System, das leichter zu verstehen und zu kommunizieren sein soll.
3. Mehr Flexibilität für Pflegebedürftige
Die Argumentation: Pflegebedürftige sollen flexibel aus größeren Budgets nutzen können, was sie gerade brauchen – nicht festgelegt auf einzelne Leistungen.
4. Argument: Pflegehilfsmittel sind niedrigschwellig verfügbar
Das Ministerium argumentiert, dass diese Produkte (Handschuhe, Masken, Desinfektionsmittel) im Handel einfach verfügbar sind und nicht zweckgebunden subventioniert werden müssen wie spezialisierte Pflegeleistungen.
Welche Folgen hätte das für Pflegebedürftige und Angehörige?
Die geplante Änderung würde erhebliche praktische Auswirkungen haben:
1. Budgetkonkurrenz statt Sicherheit
Derzeit ist die 42-Euro-Pauschale zweckgebunden – sie können nur für Pflegehilfsmittel genutzt werden. Nach der Reform müssten Pflegebedürftige entscheiden, wie sie ihr Budget zwischen verschiedenen Leistungen aufteilen. Das schafft Unsicherheit und könnte zu Sparen führen – auf Kosten der Hygiene.
2. Kostenrisiko für Angehörige
Wenn das Entlastungsbudget nicht ausreicht, müssen Angehörige und Pflegebedürftige die fehlenden Mittel für Pflegehilfsmittel selbst bezahlen. Das kann bei monatlichen Kosten von 50–80 Euro für ein vollständiges Sortiment zur finanziellen Last werden.
3. Pflegedienste und die 42-Euro-Pauschale als Zusatzleistung
Zunehmend mehr Pflegedienste nutzen die 42-Euro-Pauschale als Möglichkeit, ihren Kunden ein zusätzliches Service-Angebot zu machen. Sie beliefern ihre Patienten mit Pflegehilfsmitteln und generieren damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Wenn die Pauschale entfällt oder ins Entlastungsbudget verschoben wird, entfällt für diese Pflegedienste auch diese Zusatzeinnahme – und möglicherweise das Service-Angebot für ihre Kunden.
4. Hygiene und Infektionsprävention gefährdet
In Zeiten von Pandemien und Infektionswellen sind Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel nicht optional. Eine Budget-Konkurrenz mit anderen Leistungen könnte dazu führen, dass wichtige Hygiene-Maßnahmen unterfinanziert werden.
Kritik an den Plänen
Fachverbände, Pflegeorganisationen und Betroffenenvertreter äußern erhebliche Bedenken:
- Verlust der Zweckgebundenheit: Die bisher zweckgebundene Leistung würde faktisch entfallen – mit großem Spielraum für Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Pflegebedürftigen.
- Ungleiche Leistungen: Budget-Konkurrenz führt dazu, dass es „Gewinner" und „Verlierer" gibt – manche erhalten genug für Pflegehilfsmittel, andere nicht.
- Fehlendes Verständnis für Grundausstattung: Pflegehilfsmittel sind keine „Luxus-Leistung" – sie sind unverzichtbar für sichere, würdevolle Pflege.
- Unrealistisches Ministeriums-Argument: Dass Masken, Handschuhe und Desinfektion „niedrigschwellig im Handel verfügbar" sind, besagt nichts über die Finanzierbarkeit für Pflegebedürftige mit kleinerem Einkommen.
💡 Verbände fordern:
Beibehaltung der 42-Euro-Pauschale als eigenständige, geschützte Leistung – oder mindestens Erhöhung des geplanten Entlastungsbudgets, um die bisherigen Leistungen abzudecken.
Was bedeutet das für SeniPax-Kunden?
SeniPax ist Ihr Partner für hochwertige Pflegehilfsmittel – und wir behalten diese Situation eng im Auge:
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Solange die 42-Euro-Pauschale besteht (und das wird sie absehbar tun), profitieren Sie von:
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Um Ihre Leistungsansprüche zu sichern:
- Beantragen Sie die 42-Euro-Pauschale, wenn Sie es noch nicht getan haben
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegekasse die Leistung bewilligt hat
- Wählen Sie einen zuverlässigen Anbieter – vorzugsweise einen mit Erfahrung und hohen Qualitätsstandards
SeniPax als Ihr Partner
SeniPax ist Partner für Pflegehilfsmittel-Anbieter – sowohl für Onlineshops als auch für Fulfillment und Belieferung. Wir unterstützen Sie mit:
- Fachkompetenz: Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Hygienestandards und Bewilligung
- Hochwertige Markenprodukte: Premium-Qualität von etablierten Herstellern – zuverlässig und bewährt
- Transparenz: Wir informieren Sie offen über Veränderungen und Ihre Rechte
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Fazit: Aufklärung statt Angst
Die Pflegereform 2026/2027 könnte die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln verändern – das ist sicher. Aber es ist noch nicht entschieden. Das Gesetzgebungsverfahren läuft, und Verbände sowie Betroffene bringen ihre Bedenken ein. Es besteht Hoffnung auf Anpassungen.
Wichtige Erkenntnisse zusammengefasst:
- Status quo bleibt: Die 42-Euro-Pauschale besteht derzeit weiter – keine Handlungsnotwendigkeit für bestehende Leistungsempfänger.
- Warnsignal: Der Referentenentwurf deutet auf Veränderungen hin – Aufmerksamkeit ist geboten.
- Kritik ist berechtigt: Fachverbände haben gute Argumente dafür, warum Pflegehilfsmittel eine eigenständige, geschützte Leistung bleiben sollten.
- Zeit zum Handeln: Wenn Sie noch keine 42-Euro-Pauschale beantragen haben, tun Sie das jetzt.
- Information wichtiger denn je: Verfolgen Sie die Pflegereform, informieren Sie sich und seien Sie mit Ihrem Leistungsanspruch nicht passiv.
Wir bleiben für Sie informiert – und unterstützen Sie, damit Sie die beste Pflege zu Hause bekommen.
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→ Antrag stellen (1 Minute)Häufig gestellte Fragen
Wird die 42-Euro-Pauschale sofort abgeschafft?
Nein. Der Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und wird sich mindestens bis 2026/2027 hinziehen. Änderungen während des Verfahrens sind wahrscheinlich. Derzeit haben Sie weiterhin Anspruch auf 42 Euro monatlich.
Muss ich die 42-Euro-Pauschale jetzt sofort beantragen?
Ja, wenn Sie es noch nicht getan haben. Die Leistung besteht derzeit und ist zweckgebunden – Sie sollten Ihren Anspruch sichern. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
Was kostet ein monatliches Sortiment an Pflegehilfsmitteln wirklich?
Das hängt von der Pflegesituation ab. Ein typisches Sortiment (Handschuhe, Masken, Desinfektion, Bettschutzeinlagen) kostet ohne Zuzahlung etwa 50–80 Euro pro Monat. Die 42-Euro-Pauschale deckt das nicht vollständig – viele Nutzer zahlen einen Eigenanteil oder nutzen mehrere Finanzierungsquellen (Entlastungsbetrag §45b, Pflegegeld, Eigenleistung).
Wie beantrage ich die 42-Euro-Pauschale bei meiner Pflegekasse?
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse direkt per Telefon, E-Mail oder Onlineformular. Sie müssen folgende Infos bereitstellen: Versichertennummer, Pflegegrad, Name und Adresse eines Pflegehilfsmittel-Anbieters (z. B. SeniPax). Die Pflegekasse prüft den Antrag und teilt Ihnen die Bewilligung mit. Danach können Sie Pflegehilfsmittel beim gewählten Anbieter beziehen.
Welcher Pflegegrad berechtigt zur 42-Euro-Pauschale?
Alle Pflegegrade. Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – vorausgesetzt, die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt (nicht in Heimen).
Kann ich die 42 Euro in meiner monatlichen Pflegebox nutzen?
Ja. Viele Pflegebedürftige nutzen die Leistung über Pflegebox-Dienste wie Pflegebox-Direkt (Demir Care GmbH). Diese Anbieter sind Vertragspartner der Pflegekassen und rechnen direkt ab. Sie erhalten monatlich eine Box mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln – und zahlen entweder gar nichts (wenn die Pauschale reicht) oder einen Eigenanteil.
Was ändert sich, wenn die Leistung ins Entlastungsbudget verschoben wird?
Nach dem Referentenentwurf würden Pflegehilfsmittel nicht mehr automatisch von der Pauschale bezahlt, sondern müssten aus einem gemeinsamen Budget für Entlastungsleistungen genommen werden. Das bedeutet: Weniger Sicherheit für Pflegebedürftige, weil das Budget mit anderen Leistungen konkurriert. Konkret: Die Frage lautet dann nicht „Bekomme ich 42 Euro für Pflegehilfsmittel?" sondern „Wie teile ich mein Entlastungsbudget zwischen Pflegehilfsmitteln und anderen Hilfen?"
Wo kann ich mich über die aktuelle Pflegereform informieren?
Offizielle Quellen sind das Bundesministerium für Gesundheit (bmg.bund.de), die Deutsche Rentenversicherung und Ihre Pflegekasse. Aktuelle Debatten werden auch von Fachverbänden wie der Pflegekammer, der Diakonie und AWO dokumentiert. SeniPax informiert Sie laufend – folgen Sie unserem Blog und unserem Newsletter.