Pflegebox & Abrechnung · Ratgeber für Leistungserbringer
In immer mehr Pflegeboxen tauchen Waschlotionen auf, die als „Desinfektionsmittel" oder „Händedesinfektionsmittel" deklariert und über die Pflegekasse abgerechnet werden. Das Problem: Die meisten dieser Produkte sind gar nicht abrechnungsfähig – und genau das hat uns der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage schwarz auf weiß bestätigt.
Von der SeniPax Fachredaktion · Fachhandel für Medizinprodukte & Hygiene
Das Wichtigste in Kürze
- Handwaschprodukte wie Waschlotionen und Handseifen gelten laut GKV-Spitzenverband als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens – auch mit antibakteriellem Zusatz nicht abrechnungsfähig.
- Entscheidend ist nicht das Wort „antimikrobiell" auf dem Etikett, sondern eine nachgewiesene Desinfektionswirkung und die korrekte Listung als Desinfektionsmittel.
- SeniPax führt drei geprüfte Waschlotionen mit Desinfektionswirkung, die sich für seriöse Pflegeboxen eignen: primasept wash, Decontaman pre wash und Lotio HD.
- Diese Produkte sind kein Shampoo-Ersatz: Bei falscher Anwendung drohen schwere Schäden an Augen und Innenohr. Aufklärung der Patienten ist Pflicht.
Das Problem: Waschlotionen, die als „Desinfektionsmittel" abgerechnet werden
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – seit dem 01.01.2025 bis zu 42 € pro Monat. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion) aus der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.
In der Praxis schleichen sich in viele Pflegeboxen aber Produkte ein, die diese Voraussetzung nicht erfüllen: einfache Waschlotionen und Handseifen mit „antibakteriellem Zusatz". Sie werden als Desinfektionsmittel etikettiert, in die Box gelegt und gegenüber der Pflegekasse abgerechnet. Für Pflegebox-Anbieter ist das ein erhebliches Risiko – im schlimmsten Fall der Vorwurf der Falschabrechnung.
Was der GKV-Spitzenverband uns dazu mitgeteilt hat
Weil sich die Branche bei diesem Thema oft auf Vermutungen verlässt, haben wir direkt beim GKV-Spitzenverband nachgefragt. Die Antwort ist eindeutig:
Stellungnahme GKV-Spitzenverband
„Handwaschprodukte wie Waschlotionen und Handseifen sind aufgrund ihrer anders gearteten Zweckbestimmung aus unserer Sicht Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und nicht mit den vertraglich vorgesehenen Desinfektionsmitteln gleichzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn sie antibakterielle Zusätze enthalten. Demzufolge können sie auch nicht unter einer Abrechnungspositionsnummer des Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgerechnet werden."
— GKV-Spitzenverband, auf Anfrage von SeniPax
Im Klartext: Ein antibakterieller Zusatz allein macht eine Waschlotion nicht abrechnungsfähig. Die Zweckbestimmung „Reinigung" und die Zweckbestimmung „Desinfektion" sind rechtlich nicht dasselbe – egal, wie das Etikett klingt.
Die Ausnahme: Waschlotionen mit nachgewiesener Desinfektionswirkung
Heißt das, dass jede Waschlotion aus der Pflegebox verbannt gehört? Nein. Entscheidend ist die tatsächliche, geprüfte Wirksamkeit – und ob das Produkt als Desinfektionsmittel registriert und gelistet ist. Ein Produkt unterscheidet sich nicht durch Marketing, sondern durch:
-
Biozid-Registrierung (BAuA, Produktart PT 1 „Menschliche Hygiene") – nachweisbar über die N-Registriernummer.
-
VAH- bzw. IHO-Listung als Desinfektionsmittel zur hygienischen Händewaschung.
-
Geprüfte Wirksamkeit nach EN-Normen (z. B. bakterizid EN 13727, levurozid EN 13624, begrenzt viruzid EN 14476, hygienische Händewaschung EN 1499).
- Idealerweise eine Hilfsmittelnummer (HMN) und Listung im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54).
Solche Produkte – ursprünglich vor allem im Klinik- und Lebensmittelbereich verbreitet – erfüllen die Anforderungen an ein Desinfektionsmittel und heben sich klar von einer gewöhnlichen „antibakteriellen" Waschlotion ab.
Wichtig für die Abrechnung
- Prüfen Sie vor der Abrechnung immer die aktuelle Hilfsmittelnummer und die Listung des konkreten Produkts im Pflegehilfsmittelverzeichnis.
- Dokumentieren Sie die Zweckbestimmung „Desinfektion" – und legen Sie keine reinen Reinigungsprodukte in die abrechenbare Box.
Drei von SeniPax geprüfte Waschlotionen für die Pflegebox
Für Pflegebox-Anbieter – auch im Fulfillment – stellen wir gezielt drei Waschlotionen bereit, die sich durch geprüfte mikrobiologische Wirksamkeit und Biozid-Registrierung auszeichnen. Alle drei sind professionelle Produkte etablierter Hersteller (Schülke, Dr. Schumacher, Dr. Deppe).
Schülke
primasept® wash
Milde, seifenfreie Waschlotion zur hygienischen Händewaschung mit 4 % Chlorhexidin – mit hautpflegenden, rückfettenden Substanzen (Allantoin, Panthenol).
-
Wirkstoff4 % Chlorhexidin + Isopropanol
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Wirksamkeitbakterizid, levurozid, begrenzt viruzid
-
Einwirkzeit30 s (Bakterien/Hefe), 60 s (Viren)
-
EinsatzPflege, Lebensmittelindustrie
Zum Produkt
Dr. Schumacher
Decontaman pre wash
Antimikrobielle Waschlotion zur präoperativen Patientenwaschung und Dekontamination – wirksam gegen multiresistente Erreger (MRSA, VRE, MRGN). Frei von Farb- und Duftstoffen.
-
WirkstoffCHDG (Chlorhexidin) + 2-Phenoxyethanol
-
Wirksamkeitbakterizid, levurozid, begrenzt viruzid
-
Einwirkzeit30 s
-
StatusBiozidprodukt PT 1 · BAuA N-79836
Zum Produkt
Dr. Deppe
Lotio HD
Gebrauchsfertiges, alkoholhaltiges Desinfektionsmittel zur hygienischen Händewaschung. Begrenzt viruzid PLUS, VAH- und IHO-gelistet. Parfüm- und farbstofffrei.
-
Wirkstoff64,2 % Ethanol + DDAC
-
Wirksamkeitbegrenzt viruzid PLUS
-
ListungVAH, IHO · BAuA N-68529
-
HMN54.99.02.0001
Zum Produkt
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal |
primasept wash |
Decontaman pre wash |
Lotio HD |
| Hersteller |
Schülke |
Dr. Schumacher |
Dr. Deppe |
| Wirkstoffbasis |
Chlorhexidin 4 % |
Chlorhexidin (CHDG) |
Ethanol 64,2 % + DDAC |
| Bakterizid |
ja (30 s) |
ja (30 s) |
ja (hyg. Händewaschung) |
| Begrenzt viruzid |
ja (60 s) |
ja (30 s) |
ja (PLUS) |
| Rückfettend |
ja |
ja |
nein |
| Registrierung |
Biozid |
Biozid PT 1 · N-79836 |
Biozid PT 1 · N-68529 |
| Gebinde |
500 ml, 1 L |
500 ml, 1 L, 5 L |
500 ml, 1 L, 5 L |
Pflegebox-Sortiment für Leistungserbringer
Alle abrechnungsrelevanten Pflegehilfsmittel – im Großhandel und für Pflegebox-Anbieter.
Wichtige Sicherheits- und Gefahrenhinweise
So wirksam diese Produkte sind – sie sind keine harmlosen Pflegeprodukte. Wer sie unbewusst oder unvorsichtig anwendet, riskiert ernsthafte Schäden. Genau deshalb gehören sie in die Hände eingewiesener Anwender und nicht in den Alltagsgebrauch.
⚠ Niemals als Shampoo-Ersatz oder zur täglichen Routine verwenden
-
Augen und Innenohr unbedingt aussparen. Gelangt die Waschlösung ins Innenohr oder in die Augen, kann das zu schweren, teils bleibenden Schäden führen (Chlorhexidin gilt als ototoxisch; einige Produkte verursachen schwere Augenschäden).
-
Nicht auf verletzter oder geschädigter Haut und nicht bei bekannter Unverträglichkeit gegenüber Chlorhexidin anwenden.
-
Alkoholhaltige Produkte sind entzündlich (z. B. primasept wash, Lotio HD) – von Zündquellen fernhalten.
-
Kein Ersatz für die alkoholische Händedesinfektion – Produkte zur hygienischen Händewaschung ersetzen diese nicht.
- Nur zur bestimmungsgemäßen, professionellen Anwendung. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen – Biozid- bzw. Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden.
Aufklärungspflicht: die Verantwortung seriöser Pflegebox-Anbieter
Ein seriöser Pflegebox-Anbieter legt diese Produkte nicht einfach kommentarlos in die Box. Wer Waschlotionen mit Desinfektionswirkung anbietet, sollte aktiv kommunizieren, worum es sich handelt – und Patienten sowie Angehörige verständlich einweisen:
- Erklären, dass es sich um ein Desinfektions- bzw. Biozidprodukt handelt, nicht um eine normale Waschlotion.
- Auf die Sicherheits- und Gefahrenhinweise hinweisen (Augen, Innenohr, verletzte Haut, Entzündlichkeit).
- Bekannte Unverträglichkeiten und Allergien (insbesondere gegen Chlorhexidin) vorab abklären.
- Klarstellen, dass das Produkt nicht für die tägliche Routinehygiene oder als Shampoo gedacht ist.
- Im Zweifel auf Rücksprache mit Pflegedienst oder Arzt verweisen.
So schützen Sie nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch Ihr eigenes Unternehmen – durch saubere Kommunikation und nachvollziehbare Dokumentation.
Fulfillment für Pflegeboxen gesucht?
Wir optimieren Ihre Prozesse – preiswert, zuverlässig und mit geprüftem Sortiment. Von der Beschaffung bis zur Kommissionierung Ihrer Pflegeboxen.
Über SeniPax – wer wir sind und was wir machen
SeniPax ist ein B2B-Onlinehändler und Großhändler für Medizinprodukte und Hygieneartikel mit Sitz in Emmerich am Rhein. Wir beliefern Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Arztpraxen, Kommunen – und Pflegebox-Anbieter, für die wir auch das komplette Fulfillment übernehmen.
Gegründet 2023 von der Familie Demir, stehen wir an einem Standort mit über 70 Jahren Industriegeschichte und eigener Erfahrung aus der Maskenproduktion während der Corona-Pandemie. In unserem Sortiment führen wir etablierte Marken wie Paul Hartmann, MaiMed, MoliCare, Schülke und Dr. Schumacher. Bei Abrechnungsfragen verlassen wir uns nicht auf Hörensagen, sondern fragen – wie in diesem Beitrag – direkt an der Quelle nach.
- DIMDI-Versandhandelsregister
- Händlerbund-Mitglied
- Präqualifizierung Pflege
- Geprüfte Markenhersteller
- Fulfillment für Pflegeboxen
- Beratung für Leistungserbringer
Häufige Fragen zu Waschlotionen in der Pflegebox
1. Sind Waschlotionen in der Pflegebox grundsätzlich abrechnungsfähig?
Nein, nicht grundsätzlich. Reine Handwaschprodukte wie Waschlotionen und Handseifen gelten laut GKV-Spitzenverband als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und sind nicht abrechnungsfähig. Abrechenbar sind ausschließlich Produkte, die als Desinfektionsmittel registriert, wirksamkeitsgeprüft und entsprechend im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
2. Was hat der GKV-Spitzenverband konkret gesagt?
Auf unsere Anfrage teilte der GKV-Spitzenverband mit, dass Handwaschprodukte aufgrund ihrer anders gearteten Zweckbestimmung Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind – auch mit antibakteriellen Zusätzen. Sie können daher nicht unter einer Abrechnungspositionsnummer des Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgerechnet werden.
3. Reicht ein „antibakterieller Zusatz", damit abgerechnet werden darf?
Nein. Genau das ist der häufigste Irrtum. Der GKV-Spitzenverband stellt ausdrücklich klar, dass auch antibakterielle Zusätze eine Waschlotion nicht zum abrechnungsfähigen Desinfektionsmittel machen. Maßgeblich ist die geprüfte Desinfektionswirkung und die korrekte Listung – nicht die Formulierung auf dem Etikett.
4. Welche Waschlotionen sind dann überhaupt abrechenbar?
Produkte, die nachweislich als Desinfektionsmittel wirken und registriert sind: mit Biozid-Registrierung (BAuA, PT 1), VAH-/IHO-Listung und geprüfter Wirksamkeit nach EN-Normen. Idealerweise tragen sie eine Hilfsmittelnummer und sind in Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses gelistet. Prüfen Sie diese Angaben vor jeder Abrechnung.
5. Warum gelten die drei SeniPax-Produkte als geeignet?
primasept wash, Decontaman pre wash und Lotio HD heben sich von gewöhnlichen Waschlotionen durch eine geprüfte mikrobiologische Wirksamkeit (bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid) und ihre Biozid-Registrierung ab. Lotio HD ist zusätzlich VAH- und IHO-gelistet und ausdrücklich als Desinfektionsmittel deklariert.
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Waschlotion und einem Händedesinfektionsmittel?
Eine gewöhnliche Waschlotion dient der Reinigung – ihre Zweckbestimmung ist „Waschen". Ein Händedesinfektionsmittel hat die geprüfte Zweckbestimmung „Desinfektion", belegt durch Wirksamkeitsnachweise und Registrierung. Genau diese unterschiedliche Zweckbestimmung ist nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes entscheidend.
7. Welche drei Waschlotionen empfiehlt SeniPax für die Pflegebox?
Schülke primasept wash, Dr. Schumacher Decontaman pre wash und Dr. Deppe Lotio HD. Alle drei sind professionelle Produkte mit geprüfter Wirksamkeit und stammen von etablierten Herstellern. Sie wurden ursprünglich vor allem im Klinik- und Lebensmittelbereich eingesetzt.
8. Dürfen diese Produkte als Shampoo oder zur täglichen Routine verwendet werden?
Nein. Diese Produkte sind ausschließlich für die bestimmungsgemäße, hygienische Anwendung gedacht. Eine Nutzung als Shampoo-Ersatz oder zur routinemäßigen täglichen Hygiene ist nicht vorgesehen und kann gefährlich sein – insbesondere durch Kontakt mit Augen und Innenohr.
9. Welche Gefahren bestehen bei falscher Anwendung?
Gelangt die Waschlösung in Augen oder Innenohr, kann es zu schweren, teils bleibenden Schäden kommen. Chlorhexidin gilt als ototoxisch, einige Produkte verursachen schwere Augenschäden. Alkoholhaltige Varianten sind zudem entzündlich. Auf verletzter Haut und bei Chlorhexidin-Allergie dürfen die Produkte nicht angewendet werden.
10. Was muss ich Patienten und Angehörigen vor der Anwendung erklären?
Erklären Sie, dass es sich um ein Desinfektions- bzw. Biozidprodukt handelt, nicht um eine normale Waschlotion. Weisen Sie auf die Sicherheitshinweise hin (Augen und Innenohr aussparen, nicht auf verletzte Haut, Entzündlichkeit), klären Sie Unverträglichkeiten ab und stellen Sie klar, dass das Produkt nicht zur Routinehygiene gedacht ist.
11. Was tun bei bekannten Unverträglichkeiten, z. B. Chlorhexidin-Allergie?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegenüber Chlorhexidin dürfen chlorhexidinhaltige Produkte (primasept wash, Decontaman pre wash) nicht angewendet werden. Klären Sie Allergien immer vorab ab und ziehen Sie im Zweifel Pflegedienst oder Arzt hinzu. Ein alkoholbasiertes Alternativprodukt kann je nach Eignung in Frage kommen.
12. In welchen Bereichen werden diese Waschlotionen typischerweise eingesetzt?
Traditionell vor allem in Kliniken, Praxen, Ambulanzen, Pflegeeinrichtungen, in Industrie- und Laborbereichen sowie in Küchen- und Lebensmittelbereichen. Produkte wie primasept wash und Lotio HD wurden bislang häufig im Lebensmittelbereich angewendet – ihre Wirksamkeit qualifiziert sie auch für den Pflegebereich.
13. Über welche Position lässt sich abrechnen?
Abgerechnet wird über die Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" des Pflegehilfsmittelverzeichnisses, in der Desinfektionsmittel als eigene Kategorie geführt werden. Maßgeblich ist die jeweils gültige Hilfsmittelnummer des konkreten Produkts – diese sollten Sie vor jeder Abrechnung prüfen.
14. Bietet SeniPax Fulfillment für Pflegebox-Anbieter an?
Ja. Wir übernehmen für Pflegebox-Anbieter das komplette Fulfillment – von der Beschaffung über die Lagerung bis zur Kommissionierung – preiswert und zuverlässig. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Prozesse optimieren möchten.
15. Wo kann ich die Produkte als Leistungserbringer bestellen?
Im SeniPax-Sortiment für Pflegehilfsmittel-Anbieter und Großhandel. Dort finden Sie die drei Waschlotionen sowie das übrige abrechnungsrelevante Pflegebox-Sortiment. Als Leistungserbringer profitieren Sie von Großhandelskonditionen und persönlicher Beratung.
Geprüftes Pflegebox-Sortiment bei SeniPax
Bestellen Sie als Leistungserbringer direkt – inklusive der drei geprüften Desinfektions-Waschlotionen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Kenntnisstand der SeniPax Fachredaktion wieder und ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Die Abrechnungsfähigkeit eines konkreten Produkts hängt von der jeweils gültigen Listung, Hilfsmittelnummer und den vertraglichen Vereinbarungen mit der Pflegekasse ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Biozid- und Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden – vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.