FAQ – Kostenlose Pflegehilfsmittel
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben in der Regel Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Welche Produkte gehören dazu?
Typische Produkte sind Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen (Einmal), Schutzschürzen sowie medizinische Masken/FFP2.
Entstehen Zuzahlungen?
Nein – innerhalb des Monatsbudgets von 42 €. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel, anfallen.
Wie läuft der Antrag ab?
Sie füllen den Online-Antrag aus, wir übermitteln die Unterlagen an Ihre Pflegekasse und rechnen direkt ab. Nach Genehmigung liefern wir die Pflegehilfsmittel monatlich; Anpassungen sind jederzeit möglich.
Kann ich meine Auswahl ändern?
Ja, Ihre Pflegebox kann monatlich angepasst werden – etwa Mengen, Größen oder einzelne Artikel. Unser Service-Team unterstützt Sie bei Änderungen gern.
Wie lange gilt die Kostenübernahme?
Die Kostenübernahme gilt grundsätzlich fortlaufend, solange Pflegegrad und häusliche Pflege bestehen. Änderungen sollten der Pflegekasse mitgeteilt werden.