Pflegehilfsmittel kostenlos beantragen

Bestellen Sie jetzt Ihre zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel – ganz einfach direkt und kostenlos. In vier Schritten zu Ihrer monatlichen Pflegebox mit Pflegehilfsmittel bis zu 42€.

 

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Pflege zu Hause · §40 SGB XI

Kostenlose Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) – einfach erklärt

Senipax & pflegebox-direkt.de rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Individuelle Auswahl statt starrer Pakete – diskreter Versand, monatlich anpassbar.

  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Bis zu 42 €/Monat kostenlos
  • Schneller, diskreter Versand
  • DSGVO-konform & sicher

Habe ich Anspruch?

  • Pflegegrad 1–5 liegt vor
  • Pflege findet zu Hause statt (keine vollstationäre Einrichtung)
  • Antrag bei der Pflegekasse – wir übernehmen das gern für Sie

Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Direkt zum Antrag: antrag.pflegebox-direkt.de

So funktioniert’s – Schritt für Schritt

1) Produkte auswählen

Stellen Sie Ihre Pflegebox individuell zusammen (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen). Größen und Mengen jederzeit anpassbar.

2) Liefer- & Versicherungsdaten

Hinterlegen Sie Lieferadresse, Pflegekasse und Versichertennummer – wir prüfen die Angaben und bereiten alles für die Kasse vor.

3) Antrag an uns über den Konfigurator

Sie reichen alles mit einem Klick ein – wir erstellen den Antrag und den Kostenvoranschlag und übermitteln diese an Ihre Pflegekasse.

4) Genehmigung & monatliche Lieferung

Nach Bewilligung liefern wir Ihre Pflegehilfsmittel zuzahlungsfrei im Rahmen von 42 €/Monat – Pausen oder Änderungen sind jederzeit möglich.

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Sie wählen individuell – wir packen und liefern monatlich. Typische Inhalte:

Einmalhandschuhe

Größen XS–XL, latexfrei (z. B. Nitril) für hygienische Pflegetätigkeiten.

Händedesinfektion

Lösungen & Gele für eine sichere Händehygiene im Alltag der Pflege.

Flächendesinfektion

Tücher & Sprays für Kontaktflächen im häuslichen Umfeld.

Bettschutzeinlagen (Einmal)

Verschiedene Größen/Saugstärken für zusätzlichen Schutz.

Schutzschürzen

Einwegschürzen für pflegerische Tätigkeiten und Hygiene.

Masken

Medizinische Masken oder FFP2 – je nach Bedarf.

Hinweis: Die genannten Artikel zählen zu den „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ nach § 40 SGB XI und werden bis zum Monatsbudget erstattet.

Voraussetzungen & Nachweise

  • Pflegegrad 1–5 (Bescheid der Pflegekasse)
  • Häusliche Pflege (eigene Häuslichkeit; nicht vollstationär)
  • Antrag bei der Pflegekasse (Übernahme durch uns möglich)

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) sind separat zu betrachten – hierfür kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel anfallen.

Warum Senipax & pflegebox-direkt.de

  • Direktabrechnung mit allen großen Pflegekassen
  • Individuell anpassbare Box statt starrer Pakete
  • Markenqualität aus unserem Fachsortiment
  • Service-Team für Fragen, Wechsel & Pausen

Zur Partnerseite: www.pflegebox-direkt.de

FAQ – Kostenlose Pflegehilfsmittel

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Welche Produkte gehören dazu?

Typisch sind Einmalhandschuhe, Hände- & Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen (Einmal), Schutzschürzen sowie medizinische Masken/FFP2.

Entstehen Zuzahlungen?

Nein – innerhalb des Monatsbudgets von 42 €. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine Zuzahlung von 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel anfallen.

Wie läuft der Antrag ab?

Sie wählen Produkte, geben Liefer- & Versicherungsdaten an und reichen alles über den Konfigurator ein. Wir erstellen Antrag & Kostenvoranschlag und übermitteln an die Pflegekasse.

Kann ich meine Auswahl ändern?

Ja, die Pflegebox lässt sich monatlich anpassen (Mengen, Größen, Artikel). Unser Team hilft gern.

Wie lange gilt die Kostenübernahme?

Grundsätzlich fortlaufend, solange die Voraussetzungen bestehen (Pflegegrad, häusliche Pflege). Änderungen bitte mitteilen.

Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Regelungen der Pflegekassen und die individuellen Bescheide. Stand: 2025.